09-01-2013, 10:57
Das der Titel angepast werden muss, ist Meinung des JA.
Meine Stellungnahme dazu war in einer der Mails:
"Gemäß den Berechnungsgrundlagen und den Unterhaltsrichtlinien ist eine Abänderung der bestehenden Urkunde nicht notwendig, denn in
beiden Fällen der Berechnung ist die Stufe 7 der DDT heranzuziehen."
Meine Stellungnahme dazu war in einer der Mails:
"Gemäß den Berechnungsgrundlagen und den Unterhaltsrichtlinien ist eine Abänderung der bestehenden Urkunde nicht notwendig, denn in
beiden Fällen der Berechnung ist die Stufe 7 der DDT heranzuziehen."