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bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze
#16
(09-01-2013, 11:13)Rockwurst schrieb: .....bekommt sie diese Entscheidung per Einschreiben schriftlich.
Einschreiben ist unerheblich. Du dokumentierst damit lediglich, dass du dich endgültig weigerst das geforderte zu machen. Daraus folgt Klagebefugnis.

Fax reicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze - von sorglos - 09-01-2013, 12:09

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