09-01-2013, 12:09
(09-01-2013, 11:13)Rockwurst schrieb: .....bekommt sie diese Entscheidung per Einschreiben schriftlich.Einschreiben ist unerheblich. Du dokumentierst damit lediglich, dass du dich endgültig weigerst das geforderte zu machen. Daraus folgt Klagebefugnis.
Fax reicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #