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Wohnraum
#3
Schließe mich an.

Erst Bedürftigkeit feststellen lassen, dann ggf. angemessenen Wohnraum beanspruchen.

Ich kann Zahlen gern mal durch mein SGB II-Progamm schicken.

- Brutto/Nettoverdienst
- Alter der Kinder und titulierte Unterhalte
- Umgangsregelung, Tage/Monat
- Entfernung und Kosten für Umgangsfahrten
- Warmmiete (alles ohne Strom)

Damit ließe sich überschlagsweise rechnen.
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Nachrichten in diesem Thema
Wohnraum - von Lacky - 11-01-2013, 14:02
RE: Wohnraum - von Jessy - 11-01-2013, 15:01
RE: Wohnraum - von Skipper - 11-01-2013, 17:04

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