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Unterhaltsforderung
#2
1. Wenn sie dich nicht Verzug gesetzt (sieht nicht danach aus) hat: Nein.
2. Kann man so nicht sagen, das wird ein Richter entscheiden wenn es strittig ist. Theoretisch ist dein Selbstbehalt 950 EUR und du hast dein Einkommen wohl noch nicht bereinigt. Theoretisch kannst du Aufstocker werden und Unterhalt als durchlaufenden Posten behandeln. Es gibt viele Threads dazu.
3. Schulden können erst ab Inverzugsetzung auflaufen. Solange das Jugendamt (das übernimmt das Eintreiben bei dir, wenn es Unterhaltsvorschuss zahlt) keinen gültigen Titel hat, entweder von dir freiwillig unterschrieben oder durch Gerichtsbeschluss, ist aber nichts vollstreckbar. Kann ja auch sein, dass das Gericht sagt: "Der Pyker muss nix zahlen", dann sind auch keine Schulden aufgelaufen.
4. Bei übergegangenen Ansprüchen kann sie gar nichts ausstellen, das ist nicht mehr ihre Sache. Ansonsten kann sie jederzeit feststellen, dass keine Schulden bestehen. Das bringt allerdings niemand was, wenn du nicht im Verzug warst sind sowieso keine Schulden da.
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Unterhaltsforderung - von Pyker10 - 16-01-2013, 09:46
RE: Unterhaltsforderung - von p__ - 16-01-2013, 11:32
RE: Unterhaltsforderung - von Pyker10 - 16-01-2013, 12:21
RE: Unterhaltsforderung - von sorglos - 16-01-2013, 19:55
RE: Unterhaltsforderung - von blue - 17-01-2013, 09:33
RE: Unterhaltsforderung - von Simon ii - 17-01-2013, 09:38
RE: Unterhaltsforderung - von p__ - 17-01-2013, 10:08
RE: Unterhaltsforderung - von webmin - 16-01-2013, 23:38
RE: Unterhaltsforderung - von p__ - 17-01-2013, 17:17
RE: Unterhaltsforderung - von blue - 17-01-2013, 17:27

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