17-01-2013, 09:38
(17-01-2013, 09:33)blue schrieb: Ja. Weil ein JA-Titel meist nicht nach § 238 BGB durch den Pflichtigen abänderbar ist.
Außerdem: Wenn der Pflichtige zu einer Zahlung tituliert wurde und diese nicht leisten kann, so bleiben diese nicht-geleisteten Zahlungen als Schulden erhalten und müssen später, wenn denn irgendwann wieder Leistungsfähigkeit besteht, nachgezahlt werden.
Simon II