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Unterhaltsforderung
#9
(16-01-2013, 23:02)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn die Frau Geld für das Kind haben will, wird das Jugendamt Geld fordern - ob er etwas unterschreibt oder nicht. Und wenn er zu wenig Einkommen hat, zahlt er nichts, ob er etwas unterschrieben hat oder nicht.

Das ist ein brandgefährlicher Irrtum. Wenn er im Jugendamt einen Titel unterschrieben hat, ist es vollkommen egal, was er verdient. Sofern er den Titel nicht bis auf den letzten Euro pünktlich begleicht, laufen sofort Schulden auf. Mit dem Titel erkennt er freiwillig die Schuld in titulierter Höhe an und unterwirft sich der sofortigen Vollstreckung. Lest doch mal das Kapitel über Titel in der faq.

Spätere Abänderungsklagen gegen den eigenen Titel sind viel schwieriger zu gewinnen wie Unbedarfte denken könnten und ändern auch nichts an den bereits aufgelaufenen Schulden eines nicht oder nicht ganz bedienten Titels.

"Irgendwas im Jugendamt zu schreiben" ist einer der übelsten Fehler, den man während seiner Unterhaltspflichtigenkarriere machen kann. Das "irgendwas" ist meist ein Titel und der bedeutet ein geladenes Gewehr mit vollem Magazin, das auf einen gerichtet ist.
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Unterhaltsforderung - von Pyker10 - 16-01-2013, 09:46
RE: Unterhaltsforderung - von p__ - 16-01-2013, 11:32
RE: Unterhaltsforderung - von Pyker10 - 16-01-2013, 12:21
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