25-03-2009, 20:09
Wahrscheinlich wird ihr angeboten, sich mit ihrem Problem, ganz allgemein, an die Rechtsabteilung ihres Hauses zu wenden, damit gemeinsam Wege gefunden werden können, wie diese üble Aufhetzung der Kinder zu verhindern ist, da so etwas grundsätzlich als Häusliche Gewalt zu werten ist.