20-01-2013, 10:55
(19-01-2013, 19:31)Simon ii schrieb: ...da ich schon mehrfach gehört habe, daß das eigentlich erst möglich ist, wenn man mehrfach den KU nicht zahlt.Jetzt schreib nicht, Du hast das im Internet gelesen.
Auch in Deinem KU-Titel steht bestimmt sowas wie: "Bei Zuwiderhandlung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen etc...."?