21-01-2013, 20:12
(21-01-2013, 12:06)Austriake schrieb: Es wäre ein Zeichen von Gerechtigkeit (nicht von Juristenrecht!), wenn die Falschbeschuldigung mit dem gleichen Strafmaß geahndet würde, mit dem die behauptete Straftat belegt ist.Das setzt aber voraus, dass der Beschuldiger und der Beschuldigte Gleiche seien.
Wer, wenn es darum geht, für den Schaden, den er angerichtet hat, gerade zu stehen, einen auf unmündig macht, muss auch beim Beschuldigen als Unmündiger gelten.