25-01-2013, 19:39
Solange du noch eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder sogar ALG1 hast, ist dein Problem gar nicht so groß.
Wenn du durch Unterhaltszahlungen selbst bedürftig gemacht wirst, kannst du das JC wieder aufstocken lassen.
Titulierten und bezahlten Unterhalt kannst du beim Hartz4 Antrag von deinem Einkommen abziehen.
Dir bleibt dann dein Hartz4 Staz plus Arbeitnehmerfreibetrag von bis zu 320,-€.
Das ist durchweg mehr, als das was das Familien"recht" einem zum leben lässt.
Also Montag sofort einen Antrag auf aufstockendes Hartz4 stellen.
Wenn du durch Unterhaltszahlungen selbst bedürftig gemacht wirst, kannst du das JC wieder aufstocken lassen.
Titulierten und bezahlten Unterhalt kannst du beim Hartz4 Antrag von deinem Einkommen abziehen.
Dir bleibt dann dein Hartz4 Staz plus Arbeitnehmerfreibetrag von bis zu 320,-€.
Das ist durchweg mehr, als das was das Familien"recht" einem zum leben lässt.
Also Montag sofort einen Antrag auf aufstockendes Hartz4 stellen.