26-01-2013, 18:25
(23-01-2013, 00:02)Bluter schrieb: Etwas aktueller, zu Heidi Külzer: http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/...richt/613/Ja - und am besten ist der Kommentar am Ende des Beitrags:
Zitat:leser, 07-11-12 15:23Nachdem nun Horst Arnold wegen erwiesener Unschuld (!) nachträglich freigesprochen wurde, dürfte das wohl eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener im Sinne des STGB §189 sein. Wieso steht das noch da ? Und wieso ist kein Strafantrag gestellt worden ? Und warum hat die Landesmedienanstalt noch kein Bussgeld über 5.500 EUR verhängt (wie bei Lentze) ?
Ich finde, mit aller Gewalt und mit Paragraphen jemanden für unschuldig zu befinden, obwohl zu mehr als 99,9% feststeht, dass die Tat begangen worden ist, steht nur Strafverteidigern vor Gericht zu, weil es deren Job ist.Aber wenn jemand alle Paragraphen in Bewegung setzt um seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu wollen, ist einfach nur unmoralisch.Dran denken:Juristische Unschuld macht nicht frei...
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