27-01-2013, 14:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2013, 14:12 von Das Nerdliche Orakel.)
(27-01-2013, 10:56)dadampa schrieb: Gut, dann kannst du sie jetzt anzeigen. Das ist auch wichtig für den anderen Ex!!Sie wird die Behauptungen abstreiten. Und es gilt "Im Zweifel für die Frau". Selbst wenn er das Telefonat auf Tonband hat, wird es nicht verwendet werden, weil es ohne ihr Wissen aufgenommen wurde. Stattdessen würde er juristisch eins drüber kriegen.
Er hat juristisch keine Chance. Don't feed the lawyers!
Lagegeschnitzelt, hast du Kontakt zu dem anderen Mann? Hol ihn her, der muss sprechen.
Ich will wissen, ob das eingestellte Verfahren gegen ihn überhaupt in die Statistik über Eingestellte Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingegangen ist, und was der Grund für die Einstellung war.
Ich befürchte, dass der Mann nicht sprechen will, weil er nicht will, dass der Vorwurf gegen ihn die große Runde macht. Genau da ist der Punkt, wo wir anpacken müssen. Die Juristen kommen dann schon und akzeptieren die normative Kraft des Faktischen.