06-02-2013, 10:00
(06-02-2013, 07:51)expat schrieb: in den meisten fällen ist so eine entschädigung witzlos, weil der täter eh pleite ist.
Wenn es sich z.B. um einen Asylbewerber handelt, wird es in der Tat witzlos sein. Ansonsten ist da durchaus meistens etwas zu "verwerten", nämlich Immobilien. Als im Nachbarort jemand für länger im Gefängis landete, stand sein bis dahin schuldenfreies ererbtes Elternhaus ein Jahr später in der Zeitung unter "Zwangsversteigerungen".
Arnold, Wtte, Kachelmann, Kahn, Türck - da ist überall etwas zu holen, mal weniger, mal mehr, mal extrem viel.
Vorliegender Fall: "Der Sexualverbrecher stammt aus wohlhabendem Elternhaus und soll Immobilien besitzen." Über Schmerzensgeld für Falschbeschuldigte jedoch: Kein Wort.