06-02-2013, 13:39

Das verstehe wer will:
Zitat:Ein selbständiges Recht auf Klärung der leiblichen Abstammung unabhängig vom Umgangsrecht erhält der leibliche Vater nicht.
Zitat:Allerdings sieht der Gesetzentwurf in streitigen Fällen, in denen die leibliche Vaterschaft nicht feststeht, eine Klärung im Rahmen des Umgangs- oder Auskunftsverfahrens – gegebenenfalls im Rahmen einer Beweiserhebung – vor. Danach müssen unter bestimmten Voraussetzungen Untersuchungen zur Klärung der Vorfrage nach der biologischen Abstammung geduldet werden.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel