08-02-2013, 13:50
Nur mal so ins Unreine gedacht-
im geschilderten Fall aht sich der Beschuldigte wohl insofern geäussert, dass all seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz erfolglos waren.
Somit hat der Beschuldigte schon mitgewirkt am Verfahren. Wenn er absolut gar nichts getan hätte, noch nicht mal (zu seiner Verteidigung wohl) auf eigene Erwerbsbemühungen verwiesen, einfach nur geschwiegen hätte - dann hätten Staatsanwalt und Richter noch nicht mal darüber fabulieren können, wie viele offene Stellen passend zur Qualifikation des Beschuldigten es mutmaßlich gibt etc. pp.
Wenn der Beschuldigte im Strafverfahren zum §170 StGB ausser den Angaben zur Person überhaupt nichts sagt, liegt die gesamte Beweislast bei der Staatsanwaltschaft. Und so toll sind die Erfolgsaussichten wohl nicht, dass sich ambitionierte Staatsanwälte drum reissen würden.....
Austriake
im geschilderten Fall aht sich der Beschuldigte wohl insofern geäussert, dass all seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz erfolglos waren.
Somit hat der Beschuldigte schon mitgewirkt am Verfahren. Wenn er absolut gar nichts getan hätte, noch nicht mal (zu seiner Verteidigung wohl) auf eigene Erwerbsbemühungen verwiesen, einfach nur geschwiegen hätte - dann hätten Staatsanwalt und Richter noch nicht mal darüber fabulieren können, wie viele offene Stellen passend zur Qualifikation des Beschuldigten es mutmaßlich gibt etc. pp.
Wenn der Beschuldigte im Strafverfahren zum §170 StGB ausser den Angaben zur Person überhaupt nichts sagt, liegt die gesamte Beweislast bei der Staatsanwaltschaft. Und so toll sind die Erfolgsaussichten wohl nicht, dass sich ambitionierte Staatsanwälte drum reissen würden.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1