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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#5
@bubi meint: Laß die erklären!
Komm raus aus der Defensive, höre auf denen was erklären zu wollen, denn die wollen dich eh nicht verstehen. Die behaupten nur - also behaupte auch - und frage.

Ich bemühe mich ernsthaft im Rahmen meiner beruflichen und gesundheitliche Möglichkeiten und unter Rücksichtnahme auf den Umgang um Arbeit. Meine XX Bewerbungen habe ich Ihnen nachgewiesen. Mehr kann mit Rücksicht auf meine beengten finanziellen Verhältnisse als ALGII-Empfänger nicht verlangt werden
Soweit Sie diese einfach pauschal als "Blindbewerbungen" bezeichnen, sehe ich das in dieser pauschalen Form als diffamierend an und es ist unzutreffend. Sie bleiben jedes sachliche und konkrete Argument schuldig, welche der Bewerbungen Sie so herabsetzen und an welchen Kriterien Sie das messen.
Soweit Sie auf "gesetzliche Anforderungen" verweisen, bitte ich Sie um Bennung der konkreten Gesetzestexte und Paragraphen, aus denen diese hervorgehen.


Ansonsten Ruhe bewahren. NICHTS unterschreiben. Solange du ALGII- Empfänger bist, könntest du eh aufstocken.

Wenn ich es richtig verstanden haben, läuft noch keine Unterhaltklage?

Dann könntest du auch einfach einen Titel über 10€ je Kind machen und ganz gelasen eine Klage abwarten. Lies die entsprechenden Threads hier durch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von sorglos - 14-02-2013, 23:25
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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