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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#18
Moin Desaster,
zu Deiner Frage...

(14-02-2013, 22:02)Desaster2005 schrieb: (...)
Wie sieht das eigentlich mit einer Kostenerstattung der Bewerbungen aus - Schall und Rauch, wie das JA behauptet? Oder gibt es da was greifbares?

Wenn Du noch Kunde des Jobcenters, also bedürftig bist, solltest Du Anspruch auf Erstattung der Bewerbungskosten gegen das Jobcenter haben, mW 5€/Bewerbung. Das gilt aber nur für die klassische Form mit Mappe usw.

Weitgehend üblich sind heute aber papierlose Bewerbungen per E-Mail.
Und die kosten kaum, für die gibt's nix.

Wie sieht es sonst finanziell bei Dir und Deinen Kids aus?
Kosten des Umgangs? Kindesunterhalt? Sind dazu alle Möglichkeiten des SGB II ausgelotet und ausgeschöpft?

Ist stabiler Umgang in Sicht?
.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Skipper - 15-02-2013, 12:19
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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