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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#25
Früher oder später ist der Unterhaltstitels vermutlich fällig.
Also geh dem Problem entgegen.

Laß einen Titel befristet auf Mindestunterhalt ausstellen, zahle zuverlässig.
Titel und Zahlungsbelege legst Du dem Jobcenter zur Bereinigung Deines Einkommens vor.
Mit dem JAmt solltest Du dann unterhaltstechnisch wenig zu schaffen haben!

Bezüglich des Umgangs verfaßt Du mit der Mutter eine Elternvereinbarung.
Auch diese legst Du dem Jobcenter zur Berücksichtigung vor.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Skipper - 15-02-2013, 13:46
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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