15-02-2013, 14:43
@Skipper:
133,00 Euro pro Kind dato genauer gesagt. Seit 01-10-2012
Der Umgang mit meinen Kindern ist einvernehmlich geregelt, ohne Fremdeinmischung der Behörden.
Ja, ich habe das „gemeinsame Sorgerecht“, beim ersten Versuch dieses durchzusetzen, hat sich die Kindesmutter noch vehement geweigert, mit Begründungen die eher unhaltbare Ausflüchte waren.
Nach hinzuziehen einer RA Mediatorin hat die Kindesmutter die „notwendigen Druckmittel“ von der Rechtsanwältin bekommen. Die Kindesmutter hatte danach eine Fristsetzung, in der sie dem Amtsgericht dazu Stellungnahme abliefern musste. Das hat Kindesmutter bis zum Ablauf der Frist nicht getan.
Meine Rechtsanwältin hatte mich nach Ablauf der Frist in Kenntnis gesetzt, dass sie nun eine Terminierung gerichtlich durchsetzt. Dieses Schreiben wird dem Jugendamt per Kopie zugegangen sein, denn danach hat es keine 2 Tage gedauert, wo der Kindesmutter vom Jugendamt „nahegelegt“ wurde, der gemeinsamen Sorge zu zustimmen. Das Jugendamt hatte von Anfang an keine „Bedenken“ daran geäußert, das sie mir das gemeinsame Sorgerecht verweigern würden.
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts fand dann im Jugendamt Kreisverwaltung statt.
@wackelpudding: da teile ich Deine Meinung, es gibt den Ausspruch: "Schlafende Hunde sollte man nicht wecken!" Wenn man nun anfängt, sich wegen der "Formfrage" beim Jugendamt zu "pikieren", könnte das einen sogenannten nachschleifenden "Rattenschwanz" auslösen, wobei man dann letztendlich noch der indirekten Amtswillkür unterliegen wird.
133,00 Euro pro Kind dato genauer gesagt. Seit 01-10-2012
Der Umgang mit meinen Kindern ist einvernehmlich geregelt, ohne Fremdeinmischung der Behörden.
Ja, ich habe das „gemeinsame Sorgerecht“, beim ersten Versuch dieses durchzusetzen, hat sich die Kindesmutter noch vehement geweigert, mit Begründungen die eher unhaltbare Ausflüchte waren.
Nach hinzuziehen einer RA Mediatorin hat die Kindesmutter die „notwendigen Druckmittel“ von der Rechtsanwältin bekommen. Die Kindesmutter hatte danach eine Fristsetzung, in der sie dem Amtsgericht dazu Stellungnahme abliefern musste. Das hat Kindesmutter bis zum Ablauf der Frist nicht getan.
Meine Rechtsanwältin hatte mich nach Ablauf der Frist in Kenntnis gesetzt, dass sie nun eine Terminierung gerichtlich durchsetzt. Dieses Schreiben wird dem Jugendamt per Kopie zugegangen sein, denn danach hat es keine 2 Tage gedauert, wo der Kindesmutter vom Jugendamt „nahegelegt“ wurde, der gemeinsamen Sorge zu zustimmen. Das Jugendamt hatte von Anfang an keine „Bedenken“ daran geäußert, das sie mir das gemeinsame Sorgerecht verweigern würden.
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts fand dann im Jugendamt Kreisverwaltung statt.
@wackelpudding: da teile ich Deine Meinung, es gibt den Ausspruch: "Schlafende Hunde sollte man nicht wecken!" Wenn man nun anfängt, sich wegen der "Formfrage" beim Jugendamt zu "pikieren", könnte das einen sogenannten nachschleifenden "Rattenschwanz" auslösen, wobei man dann letztendlich noch der indirekten Amtswillkür unterliegen wird.