15-02-2013, 16:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-02-2013, 16:07 von Desaster2005.)
@Skipper: mal ganz langsam, ich mache hier grade potentes Multitasking. Dir ist aber leserlich bekannt, das ich ALG II habe als einzige Geldleistung? Ich setze hier mal tippender Weise ein Schreiben des Jugendamtes (logischerweise mal 2, da 2 Kinder) rein dazu:
Mitteilung über die Gewährung einer Unterhaltsleistung gemäß §7 Unterhaltsvorschußgesetz (UVG)
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz für Ihr Kind xxx,gebor. am xxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
für Ihr oben genanntes Kind habe ich eine Leistung nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen vom 20-12-1991 mit dem ersten Gesetz zur Änderung vom 21-12-2007 (Unterhaltsvorschußgesetz - UVG) bewilligt, weil Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung Ihrem Kinde gegenüber nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen.
Berechnung der Leistung in Euro ab: 01-10-2012
Mindestunterhalt: 317,00 €
Anrechnung volles Kindergeld: 184,00 €
Anrechnungen von Unterhalt des/r Ersatzpflichtigen: 0,00 €
Zahlbetrag (auf volle Euro gerundet): 133,00 €
Diese Zahlung wird vom Jobcenter garnicht berücksichtigt, sie wird lediglich mit dem ALG II der Kindesmutter verrechnet, sodaß sie entweder auf Null kommt, oder einen recht geringen Teil darüber liegt. Ich hatte die Unterhalt-Formulare (UH) für das Jobcenter beim letzten Antrag ausgefüllt, jedoch teilte mir der Sachbearbeiter gleich mit, das ich das nicht benötige, da die kinder bei der Kindesmutter leben.
Bruttoeinkommen: "kann ich schlecht angeben"
Warmmiete (Grundmiete) ohne Strom: 200,00 € /Betriebskosten 45,00 € /Heizkosten 60,00 €
Alter der Kinder: 4 Jahre
Anzahl der Tage beim Vater: 3,5 bis max 5,5 Stunden
Reisekosten für Umgang: "Sohlenabnutzung" ca. 10 Minuten Fußweg entfernt
Titulierte bzw. gerichtlich festgelegte Unterhaltspflichten: "so wie es aussieht - noch keine"
ALG II Bedarf wurde berechnet auf : 764,00 €
monatl. Abzug Mietkaution 10% 37,40 €
ALG II Auszahlbetrag: 344,60 €
@ Skipper, ich denke mal das es nun etwas sichtiger wird, auch wenn ich meinerseits Bedenken habe, solche Angaben öffentlich zu machen.
Mitteilung über die Gewährung einer Unterhaltsleistung gemäß §7 Unterhaltsvorschußgesetz (UVG)
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz für Ihr Kind xxx,gebor. am xxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
für Ihr oben genanntes Kind habe ich eine Leistung nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen vom 20-12-1991 mit dem ersten Gesetz zur Änderung vom 21-12-2007 (Unterhaltsvorschußgesetz - UVG) bewilligt, weil Sie Ihrer Unterhaltsverpflichtung Ihrem Kinde gegenüber nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen.
Berechnung der Leistung in Euro ab: 01-10-2012
Mindestunterhalt: 317,00 €
Anrechnung volles Kindergeld: 184,00 €
Anrechnungen von Unterhalt des/r Ersatzpflichtigen: 0,00 €
Zahlbetrag (auf volle Euro gerundet): 133,00 €
Diese Zahlung wird vom Jobcenter garnicht berücksichtigt, sie wird lediglich mit dem ALG II der Kindesmutter verrechnet, sodaß sie entweder auf Null kommt, oder einen recht geringen Teil darüber liegt. Ich hatte die Unterhalt-Formulare (UH) für das Jobcenter beim letzten Antrag ausgefüllt, jedoch teilte mir der Sachbearbeiter gleich mit, das ich das nicht benötige, da die kinder bei der Kindesmutter leben.
Bruttoeinkommen: "kann ich schlecht angeben"
Warmmiete (Grundmiete) ohne Strom: 200,00 € /Betriebskosten 45,00 € /Heizkosten 60,00 €
Alter der Kinder: 4 Jahre
Anzahl der Tage beim Vater: 3,5 bis max 5,5 Stunden
Reisekosten für Umgang: "Sohlenabnutzung" ca. 10 Minuten Fußweg entfernt
Titulierte bzw. gerichtlich festgelegte Unterhaltspflichten: "so wie es aussieht - noch keine"
ALG II Bedarf wurde berechnet auf : 764,00 €
monatl. Abzug Mietkaution 10% 37,40 €
ALG II Auszahlbetrag: 344,60 €
@ Skipper, ich denke mal das es nun etwas sichtiger wird, auch wenn ich meinerseits Bedenken habe, solche Angaben öffentlich zu machen.