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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#55
(16-02-2013, 00:05)Skipper schrieb: Deine Angaben sind nicht richtig und auch irreführend.
Man kann es auch kompliziert rechnen. Solange am Ende das Gleiche rauskommt, bevorzuge ich die einfache Rechnung.
(16-02-2013, 00:05)Skipper schrieb: Stufe 1: 20% auf den Betrag von 100€ bis 1000€
Das ist inzwischen von 1000 Euro auf 800 Euro gesetzt worden.
Irgendwo müssen die acht Euro mehr für den Grundbedarf ja herkommen. In diesem Fall kommen sie von denen, die 1000 Euro Einkommen haben. Die dürfen nämlich jetzt 20 Euro weniger davon behalten.
Arbeit lohnt sich jetzt etwas mehr. Fragt sich nur für wen. Für den Arbeiter jedenfalls nicht.
(16-02-2013, 00:05)Skipper schrieb: Stufe 2: 10% auf den Betrag von 1000€ bis 1200€, bis 1500€ mit Kind
Immer auf's Brutto bezogen!
Ich rechne das anders herum.
Wenn man so viel ans Jobcenter abgibt, dass das Jobcenter einem nichts mehr zahlt, darf man vom Rest alles behalten. Bei Leuten, die Kinder haben, zahlt einem das Jobcenter mehr. Also ist die Grenze, ab wo man den Lohn behalten darf, höher.
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Das Nerdliche Orakel - 16-02-2013, 15:18
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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