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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#57
DNO,

die aktuelle Grenze des Freibetrages in Stufe 1 ist 1000€ !

Dein Verständnis des SGB II ist unzureffend.
Was der Einkommensbezieher an Einkommen erhält, das be-hält er auch.
Da wird nix abgegeben. Im Gegenteil.

Nach SGB II gibt's was dazu, wenn das anrechenbare Einkommen den Bedarf nicht deckt.
.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Skipper - 16-02-2013, 15:29
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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