DNO,
die aktuelle Grenze des Freibetrages in Stufe 1 ist 1000€ !
Dein Verständnis des SGB II ist unzureffend.
Was der Einkommensbezieher an Einkommen erhält, das be-hält er auch.
Da wird nix abgegeben. Im Gegenteil.
Nach SGB II gibt's was dazu, wenn das anrechenbare Einkommen den Bedarf nicht deckt.
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die aktuelle Grenze des Freibetrages in Stufe 1 ist 1000€ !
Dein Verständnis des SGB II ist unzureffend.
Was der Einkommensbezieher an Einkommen erhält, das be-hält er auch.
Da wird nix abgegeben. Im Gegenteil.
Nach SGB II gibt's was dazu, wenn das anrechenbare Einkommen den Bedarf nicht deckt.
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