16-02-2013, 17:30
@Das Nerdliche Orakel: Ich hab mir Deinen Link grade selber mal zu Gemüte geführt. Letztendlich wenn diese 100,00 € zusätzlich anrechnungsfrei sind, ist es letztendlich egal, wo sie herkommen. Ob sie aus einer Tätigkeit hergehn oder es sich um eine Familienunterstützung handelt, es eine Schenkung sei... wie auch immer. Solange sie den Satz von 101,00 € nicht überscheiten, sollte man damit nicht einmal in der Pflicht sein, sich dafür zu rechtfertigen, wie und wo das Geld herkommt, selbst wenn es auf dem Kontoauszug erscheinen würde. Das was Du letztendlich als 382,00 € bei mir angesetzt hast, stimmt, jedoch wird allein durch die Tatsache der Mietkaution als sogenanntes Zinsfreies Darlehen der Betrag gemindert, um genau 37,40 €. Was letztendlich den Auszahlbetrag von 344,60 € begründet.
@Skipper: heute kam die neue Berechnung der Arge per Post an, seit der neuen Bewilligung legen die jetzt 382,00 € zugrunde, und nicht mehr wie zuvor 374,00€. Der letztendliche Auszahlungsbetrag bleibt trotz alledem bei 344,60 €.
@Skipper: heute kam die neue Berechnung der Arge per Post an, seit der neuen Bewilligung legen die jetzt 382,00 € zugrunde, und nicht mehr wie zuvor 374,00€. Der letztendliche Auszahlungsbetrag bleibt trotz alledem bei 344,60 €.