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Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit
#65
(16-02-2013, 18:19)iglu schrieb: Du bist seit Jahren ALG-Empfänger und stellst dich doch so derart ungeschickt und tapsig mit der Materie an, dass du nicht einmal weißt, wo und wie Bewerbungskosten erstattet werden?!
Das ist leider oft der Fall. Viele Leute machen keine Einkommensteuererklärung, und verpassen dadurch ein paar tausend Euro.
(16-02-2013, 18:19)iglu schrieb: Und obwohl deine Ex angeblich so furchtbar ist, vereinbarst du mit ihr "einvernehmlich", wie du schreibst, so einen popligen Umgang!?
Der Kerl ist einfach zu nett. Sonst hätte er mit dieser Frau wohl keine Kinder.
(16-02-2013, 18:19)iglu schrieb: Scheint mir doch alles recht unglaubwürdig.
Mir nicht. Ich kenne viele Leute, die sich so über den Tisch ziehen lassen.
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RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von Das Nerdliche Orakel - 16-02-2013, 18:31
RE: Fragen zur Gesteigerten Erwerbsobliegenheit - von karlma - 17-02-2013, 22:54

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