18-02-2013, 16:24
(18-02-2013, 16:17)wackelpudding schrieb:(18-02-2013, 15:58)Camper1955 schrieb: Gesundheitsfördernde Maßnahmen wäre ein Antrag auf Reha.
Tja, könnte er beantragen. Wenn er ´nen Rentenantrag stellt, kriegt er sie (wahrscheinlich) angeboten
Anträge auf EM-Rente und Feststellung des GdB müßten doch nebeneinander möglich sein?
Das dürfte schwierig sein, da er im ALG - II Bezug ist.
Die Rentenversicherung wird den Anspruch auf Reha zwar anerkennen, aber zahlen müsste das Jobcenter.
Bei mir ist es genau umgekehrt. Da ich Krank war, bevor ich den Antrag stellte, krieg ich von der Agentur für Arbeit auch keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. Da kommt nur die Rentenversicherung in Frage.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.