22-02-2013, 15:13
Ein Wunder ist geschehen.
Der 11. Senat des OLG Hamm hat die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluß zur Unterhaltsabänderungsklage zurückgewiesen.
Der Bedarfskontrollbetrag zur 2. Stufe der DDT wird um 20 Euro unterschritten und demnach wird nur noch Mindestunterhalt geschuldet.
Antrag auf VKH wurde ebenso abgewiesen.
Ich kann das gerade erfolgende Erdbeben in NRW schon spüren.
Der 11. Senat des OLG Hamm hat die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluß zur Unterhaltsabänderungsklage zurückgewiesen.
Der Bedarfskontrollbetrag zur 2. Stufe der DDT wird um 20 Euro unterschritten und demnach wird nur noch Mindestunterhalt geschuldet.
Antrag auf VKH wurde ebenso abgewiesen.
Ich kann das gerade erfolgende Erdbeben in NRW schon spüren.