24-02-2013, 16:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2013, 16:20 von Das Nerdliche Orakel.)
(24-02-2013, 02:48)Sixteen Tons schrieb: Ex bekommt keine Transferleistungen vom Staat. Da ist der ausgeurteilte Kindesunterhalt ein Sprengsatz bei der Feststellung der Bedürftigkeit. Ich bin die einzige greifbare Geldquelle, bei der ohne eigene Anstrengungen Mana vom Himmel fällt.Wie kommt das? Ich kenne das bisher so, dass, wenn die Exe durch dich weniger als das bekommt, was ihr ARGEr Bedarf ist, kriegt sie den Rest vom Jobcenter.
Anders gesagt: Was du zahlst, zahlt das Jobcenter weniger. Wieviel du ihr zahlst spielt für sie gar keine Rolle, solange du ihr nicht mehr zahlst als ihr ARGEr Bedarf ist.
Kriegt deine Exe weniger als ihren ARGEn Bedarf, weil du zahlst?