24-02-2013, 18:58
(24-02-2013, 16:17)Das Nerdliche Orakel schrieb: Kriegt deine Exe weniger als ihren ARGEn Bedarf, weil du zahlst?
Ex bekommt gar keinen ARGE Bedarf, weil der ausgeurteilte Kindesunterhalt, Wohngeld und das Kindergeld auch den der Ex deckt.
Eine Unterhaltsberechnung für die Ex hat man nach der Trennung gar nicht erst vorgenommen, weil mit bloßem Auge erkennbar war, daß das Gehalt einfach nicht für 7 Personen und 2 Haushalte reicht. Jedenfalls nicht nach den gesetzlichen Unterhaltsmaßstäben.
Ich schätze mal, daß sie derzeit mit Unterhalt, Wohngeld und Kindergeld auf etwa 2,5 K Euronen per Monat kommt. Damit ist ihr Bedarf nach sozialhilferechtlichen Maßstäben zur Zeit allemal gedeckt. Demnächst gibt es eben ganze 36 Euro monatlich weniger, das wird wohl auch nicht für eine erneute Bedarfsprüfung reichen.