24-02-2013, 23:52
(24-02-2013, 23:33)Sixteen Tons schrieb:Du sagtest(24-02-2013, 21:18)Das Nerdliche Orakel schrieb: Meinst du, dass deine Exe überhaupt mitkriegt, dass sie 36 Euro weniger hat?Mir ist gerade nicht ganz klar, was die Intention der Fragestellung ist...
(24-02-2013, 02:48)Sixteen Tons schrieb: Es gibt jetzt eben weniger Kohle und das tut weh.Und ich behaupte, dass ihr die 36 Euro gar nicht auffallen.
(24-02-2013, 23:33)Sixteen Tons schrieb: Da kann man sich bei einem Unterhaltsabänderungsbegehren wohl kaum auf Entreicherung berufen.Ich habe gerade mal wieder bei Wikipedia nachgesehen, was "Entreicherung" ist, und wurde auf "bösgläubig" verwiesen. Da gehe ich auch nicht wieder hin.
(24-02-2013, 23:33)Sixteen Tons schrieb: Mein Anwalt hat angeregt, die Überzahlung auf den lfd. Unterhalt anzurechnen...Das ist vernünftig. Die Exe verprasst eh alles, und erst wenn sie weniger kriegt, als ihr ARGEr Bedarf ist, kriegt sie es von einem anderen als dir.