26-02-2013, 20:40
Immer dasselbe und wenn's ihr Spaß macht .... .
Man kann die KM verpflichten, künftig unaufgefordert die Zeugnisse zeitnah vorzulegen; jedenfalls dann, wenn es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen ist.
Bin gerade wieder dabei. Bislang hatte die KM immer noch schnell das Zeugnis übersandt.
Nun klage ich auf jeden Fall, zumal sie ja diesmal die Frist verstreichen lassen hat.
www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013_02_17_Zeugnis.pdf
Und man kann auch das Rechtsverhältnis zw einem sorgeberechtigten Vater und der Schule gerichtlich feststellen lassen, dergestalt, dass die Schule verpflichtet ist, auch dem Vater ein Zeugnis -mglw. gg Ersatz der Auslagen- zur Verfügung zu stellen.
Man muss die Brüder und Schwestern der Verwaltung manchmal nur genügend beschäftigen, bis sie einsichtig werden und einlenken.
Man kann die KM verpflichten, künftig unaufgefordert die Zeugnisse zeitnah vorzulegen; jedenfalls dann, wenn es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen gekommen ist.
Bin gerade wieder dabei. Bislang hatte die KM immer noch schnell das Zeugnis übersandt.
Nun klage ich auf jeden Fall, zumal sie ja diesmal die Frist verstreichen lassen hat.
www.xn--vterwiderstand-5hb.de/dokumente/2013_02_17_Zeugnis.pdf
Und man kann auch das Rechtsverhältnis zw einem sorgeberechtigten Vater und der Schule gerichtlich feststellen lassen, dergestalt, dass die Schule verpflichtet ist, auch dem Vater ein Zeugnis -mglw. gg Ersatz der Auslagen- zur Verfügung zu stellen.
Man muss die Brüder und Schwestern der Verwaltung manchmal nur genügend beschäftigen, bis sie einsichtig werden und einlenken.