01-03-2013, 17:05
Vielleicht hilft es, sich das Eingangsposting in Erinnerung zu rufen:
@ skipper hatte ja schon darauf hingewiesen, dass begründet Anlaß besteht, von gemeinsamer Sorge auszugehen, weswegen die Mutter auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, wenig Sinn machen würde - vermutlich!
Denn wenn sich die Schule trotz gemeinsamen Sorgerechts weigert, stellt sich möglw. die Frage, ob nicht -ungeachtet einer Vorlagepflicht der Schule- daneben die Mutter leisten müsste.
Hier hat ein User (ich meine nicht den TO!), der vermutlich wegen seiner Auseinandersetzung mit dem Sozialamt noch Schaum vor dem Mund hat, vielleicht den Zusammenhang zw meinem Beitrag (Nr. 10) und dem Anliegen des TO mißverstanden.
Ich bin nicht sorgeberechtigt! und habe nicht den TO angesprochen, als ich auf die Klagemöglichkeit bei auskunftsunwilligen Müttern hingewiesen und ein Beispiel gegeben habe.
Ich schließe es allerdings nicht aus, dass auch die gemeinsam sorgeberechtigte Mutter u.U. auskunftspflichtig sein kann.
Das Klagebeispiel umzuformulieren und die Schule (oder andere) als Klage- (oder Antrags-) gegner einzusetzen, bleibt jedem unbenommen.
Der TO ist mit den Nerven am Ende.
Bei der oben zitierten Sachverhaltslage ist nicht davon auszugehen, dass der Gang zum JA, vor dem ich bekanntermaßen grundsätzlich warne und abrate, nützlich sein könnte.
Ich will es niemandem ausreden! Aber ich rate in 99 von 100 Möglichkeiten davon ab; nicht zuletzt deswegen, um die Nerven zu schonen!
Wer damit ein Problem hat, sollte versuchen sachlich dagegen zu argumentieren!
(26-02-2013, 16:53)calcaneus schrieb: - Ich habe versucht bei der Schule Informationen bezüglich meiner Kinder und deren schulischen Leistungen anzufordern,
- da ich diese von der KM noch NIE bekommen habe.
- Zum Einen hat der Rektor mich daraufhin pampig behandelt und
- zum anderen hat der direkte Lehrer meines Sohnes zwar zurückgerufen aber mich dann ausgelacht mit den Worten dass das doch mein Problem wäre wenn ich das Zeugnis nicht bekomme.
- Ich bin psychisch ziemlich am Ende
- da ich seit 7 Jahren vergeblich versuche den Kontakt zu meinen Kindern zu halten
- oder zumindest laufend aktuelle Informationen zu bekommen
@ skipper hatte ja schon darauf hingewiesen, dass begründet Anlaß besteht, von gemeinsamer Sorge auszugehen, weswegen die Mutter auf Auskunft in Anspruch zu nehmen, wenig Sinn machen würde - vermutlich!
Denn wenn sich die Schule trotz gemeinsamen Sorgerechts weigert, stellt sich möglw. die Frage, ob nicht -ungeachtet einer Vorlagepflicht der Schule- daneben die Mutter leisten müsste.
Hier hat ein User (ich meine nicht den TO!), der vermutlich wegen seiner Auseinandersetzung mit dem Sozialamt noch Schaum vor dem Mund hat, vielleicht den Zusammenhang zw meinem Beitrag (Nr. 10) und dem Anliegen des TO mißverstanden.
Ich bin nicht sorgeberechtigt! und habe nicht den TO angesprochen, als ich auf die Klagemöglichkeit bei auskunftsunwilligen Müttern hingewiesen und ein Beispiel gegeben habe.
Ich schließe es allerdings nicht aus, dass auch die gemeinsam sorgeberechtigte Mutter u.U. auskunftspflichtig sein kann.
Das Klagebeispiel umzuformulieren und die Schule (oder andere) als Klage- (oder Antrags-) gegner einzusetzen, bleibt jedem unbenommen.
Der TO ist mit den Nerven am Ende.
Bei der oben zitierten Sachverhaltslage ist nicht davon auszugehen, dass der Gang zum JA, vor dem ich bekanntermaßen grundsätzlich warne und abrate, nützlich sein könnte.
Ich will es niemandem ausreden! Aber ich rate in 99 von 100 Möglichkeiten davon ab; nicht zuletzt deswegen, um die Nerven zu schonen!
Wer damit ein Problem hat, sollte versuchen sachlich dagegen zu argumentieren!