01-03-2013, 17:40
(01-03-2013, 17:05)Ibykus schrieb: Ich schließe es allerdings nicht aus, dass auch die gemeinsam sorgeberechtigte Mutter u.U. auskunftspflichtig sein kann.
Davon ist in der Regel nicht auszugehen, ausser ein Sonderfall kommt in Frage. Beispiel: Vater darf aus irgendwelchen Gründen die Schule nicht betreten. Gerade bei konflikthaften Beziehungen wird auf das Recht des Vater nach direkter Auskunft verwiesen, §1686 BGB knüpft zwar nicht an die Alleinsorge an, aber ein Rechtsschutzbedürfnis einer Auskunftsklage gegen die Mutter dürfte die Frage nach den Zeugnissen angesicht der "Selbermachmöglichkeiten" des Vaters trotzdem nicht erzeugen.
Wie schon beschrieben wäre der Weg über die Schule auch einfacher, weil erst ohne Klage und Kosten die Schulaufsichtsbehörde eingeschaltet werden kann. Das wird die Schule in den meisten Fällen dazu bringen, die rechtliche Situation erst einmal wahrzunehmen statt den lästigen Vater wie bisher kalt vor die Tür zu setzen weil man das halt mit Vätern in diesem Land so macht.
Misslingt das, steht der Klageweg ebenso offen. Eile ist nicht vonnöten, Zeugnisse gibts zweimal im Jahr, die Schule hält sie immer vor und die Mutter bekommt sie nur für ein paar Tage in die Hand. Ist der Termin der letzten Zeugnisausgabe durch, kann sie gar nichts dem Vater geben. Anders verhält es sich nur bei einer ausdrücklich genannten Verpflichtung, die auf die Zukunft gerichtet ist.
Bei älteren Kindern ohne Kontakt zum Vater sind die Zeugnisse auch wichtige Nachweise, ob das Kind überhaupt noch die Schule besucht. Es könnte nämlich auch sein, dass der Sprössling vor dem Bahnhof rumhängt, statt seine Ausbildung zu machen. Dann bestünde auch kein Unterhaltsanspruch mehr.