01-03-2013, 19:42
(01-03-2013, 19:13)iglu schrieb: Das JA ist nunmal zuständig und man hat einen Anspruch darauf, dass die sich kümmerndas glaube ich nicht.
Was machst Du, wenn es der Rechtsauffassung, die p geschildert hat, folgt und dich an die Schule verweist (andernfalls an die Mutter)?
Dann hampelst Du doch vor dem JA genauso hilflos rum, wie vor dem Sozialamt!
Feststellungsklage bei fehlendem Feststellungsinteresse?
Man kann -und sollte auch nicht- jede Form der gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche als kindeswohlverletzend oder mit "nicht auf Knieen rutschen wollen" abtun.
Mütter, die -wie die meines Kindes, die des TO ihrer verdammten Pflicht, den abwesenden Vater zu informieren, vorsätzlich nicht nachkommen, machen auf mich nicht den Eindruck, als wenn sie sich durch Einschalten des JA besinnen oder läutern.
Glaub' mir, ich habe genügend Rückmeldungen von Vätern, die es bereut haben, einem JA zu vertrauen. Insofern verkennst Du die Sachlage vollkommen, wenn Du von Selbstzeckverfolgung sprichst!
iglu schrieb:Ich bin völlig entspannt, war ein schöner Frühlingstag, Schaum suchst du am Besten woanders.gut, dass Du das noch klar gestellt hast.
Man konnte einen anderen Eindruck gewinnen.
Für "Schaum" habe ich schon gesorgt - muss nur noch den Kronenkorken entfernen!
