01-03-2013, 20:30
(01-03-2013, 20:25)p schrieb:eine unmögliche Situation! Aber immerhin hätte die (pflichtbewußte) Mutter die Möglichkeit, rechtzeitig eine Kopie anzufertigen um sie dem Vater zu übergeben.(01-03-2013, 18:17)Ibykus schrieb: Ich gehe davon aus, dass Zeugnisse aus Einzelblättern bestehen, die beim Erziehungsberechtigten verbleiben.
Vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. In unserem Bundesland gab und gibt es Zeugnishefte, in denen die Einzelblätter festgemacht sind, keine Kopien der Zeugnisse. Das Zeugnis wird ausgeteilt und am nächsten Werktag von "einem Erziehungsberechtigten" unterschrieben wieder eingesammelt (auch so ein Witz, eigentlich müsste es Regel sein, dass Beide unterschreiben und schon wäre das Thema erledigt).
Es wäre also der Mutter technisch gar nicht mehr möglich, nach dessen Abgabe das Zeugnis dem Vater zu geben. Wenn man gegen die Mutter klagt, kann man nur für die Zukunft klagen ("gibt dem Kind Kopie des Zeugnisses für den Vater mit", nicht jedoch für das letzte Zeugnis.
Dann würde ich in der Tat die Mutter verklagen künftig so zu handeln (was ich ja auch in meinem Fall getan habe).