02-03-2013, 00:03
(01-03-2013, 23:55)p schrieb:Na ja - bei der Vorlage!(01-03-2013, 23:38)Ibykus schrieb: aber die "Vorgehensweisen" versucht man ja auch durch schärfere Waffengesetze künftig zu verhindern!
Du denkst zu sehr an töten und Waffen :-)
Für den Anfang reicht ein Datenbankfeld für den zweiten Elternteil ujd ein automatischer Versand von Informationen und Einladungen nicht nur an einen, sondern an beide Elternteile.
Ich denke je öfter ich von vorstehendem Szenario lese immer öfter darüber nach, ob nicht die Jugo-Lösung doch das Beste wäre.
Bei Väterwiderstand.de hat jemand in einem Kommentar auf den bgb-rechtlichen Aggressiv-Notstand (§ 229 BGB) hingewiesen....
hier: http://www.väterwiderstand.de/index.php?...tid=1:news