02-03-2013, 00:54
Ich kann dir ja mal den Schriftverkehr vom JA zukommen lassen.
Ich währe ja mal gespannt zu sehen, wie du mit "taktischer Geschmeidigkeit" diese Probleme gelöst hättest.
Erst der Gerichtsweg öffnete mir die Tür zum Umgang mit meinem Sohn.
In der letzten Instanz interessierte sich niemand mehr für das JA.
Noch viel besser: Um die schriftliche, negative Stellungnahme gegen den KV zu entwerten, holte das OLG die schriftliche Meinung der Sachverständigen ein, um das JA zu verstehen zu geben, das man auf dessen Meinung keinen Wert mehr legt.
Ich währe ja mal gespannt zu sehen, wie du mit "taktischer Geschmeidigkeit" diese Probleme gelöst hättest.
Erst der Gerichtsweg öffnete mir die Tür zum Umgang mit meinem Sohn.
In der letzten Instanz interessierte sich niemand mehr für das JA.
Noch viel besser: Um die schriftliche, negative Stellungnahme gegen den KV zu entwerten, holte das OLG die schriftliche Meinung der Sachverständigen ein, um das JA zu verstehen zu geben, das man auf dessen Meinung keinen Wert mehr legt.