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Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ?
#9
(10-06-2015, 21:05)sorglos schrieb: Die Heizungskosten sind Teil der tqtsächlichen "Aufwendungen" für die warme Wohnung. Also musst du die schon bekanntgeben, bzw. Rückzahlungen führen zur Senkung der Aufwendungen. Da wird dir ein Strick daraus.

wie aus der Auflistung hervorgeht kommen da keinerlei pauschale Vorrauszahlungen für irgendwelche Heizkosten vor. Wenn JC diese nicht berücksichtigt bekomme ich sie auch nicht. Daher können sie auch nichts überzahlen was ich dann eventuell irgendwann zurückzahlen müsste.

Das geht nun schon ein paar Jahre so und niemanden hats je gejuckt. Aber plötzlich habe ich nun eine Klette am Hals die es ganz genau wissen will und ich frage mich was das soll...

Was kann denn passieren, kürzen die dann tatsächlich die Leistung ? Wegen Heizkosten die sie nicht leisten müssen ?
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RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von the notorious iglu - 10-06-2015, 20:39
RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von pudding - 10-06-2015, 21:22
RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von the notorious iglu - 10-06-2015, 21:12
RE: Mietkosten wegen Umgang nur anteilig übernommen ? - von the notorious iglu - 11-06-2015, 10:59

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