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Unterhaltszahlung bei Alg2
#5
ok, danke euch....

Ich hoffe ja, nicht allzu lange in Alg2-Bezug stehen zu müssen; Zumindest eine Teilzeit-Stelle wäre doch gut; Inwiefern allerdings eine erneute Anstellung im pädagogischen Bereich nun wieder in Frage kommt (oder kommen kann) hat mir bisher auch keiner beantworten können.
Immerhin bin ich (laut Ex-Chef) bei der Regierung von Schwaben bekannt; auch wenn ich bis jetzt noch nichts schriftliches in Richtung "Berufsverbot" bekommen habe....
Da schwebt j auch immer noch das Schwert der vielleicht doch noch bald nötigen Insolvenz. im Moment kann ich ja nicht mal mein Auto halten; und der öffentliche Nahverkehr ist hier eine Katastrophe...
Da ich vom 450€-Job gerade mal 168,00€ behalten darf, würde das gerade für Unterhalt in Höhe des UHV reichen. Wie eventuelle Umgänge in (ferner) Zukunft damit bestritten werden sollten, keine Ahnung; schon allein das Abholen wäre ohne PKW reichlich kompliziert....
Was genau würde eine Titulierung bewirken? Im Prinzip doch nur eine rechtliche Zahlungsverpflichtung, oder? (Außer jetzt beim JC) hätte ich da sonst ja gar keine Vorteile von, oder?

Meine Überlegung war, eben Unterhalt in Höhe des UHV zahlen; damit keine neuen Schulden auflaufen. mehr geht im Moment einfach wirklich nicht. Oder eben (erst mal) gar nichts. Und schauen wie Mama reagiert....
Wenn Mama unbedingt nen Titel will, dann soll sie sich einen holen.... Nochmal direkt beim selben FamRichter aufzuschlagen würde ihr Konto dort sicher nicht unbedingt verbessern.
Und vermutlich würde schon eine Zahlung "nur" in Höhe des UHV Mama weiter agieren lassen....

@Autriake

(15-07-2015, 21:49)Austriake schrieb: Wenn dir der Nachweis gelingen sollte, dass du deinen Job verloren hast wegen einer Falschbeschuldigung durch die Unterhaltsempfängerin - da lohnt es sich, den Betreuungsunterhalt mit dem §1579 BGB anzugreifen. ...
Ich würde es versuchen - mehr als ablehnen kann das Gericht nicht - aber damit den Weg zur nächsten Instanz ebnen...

Wie müsste so ein Nachweis denn aussehen?

Das Muttis Version der Geschichte hinten und vorne nicht stimmt, das hat das FamG ja schon schriftlich. Attestiert vom KiArzt. Interessiert bis jetzt aber gar nicht,
und hält Mama auch nicht davon ab, weiter Ihre Version zu verbreiten...
Da es von Seiten des Arbeitgebers eine Kündigung in der Probezeit war, steht natürlich auch keine Begründung drin....
Einzig der zeitliche Zusammenhang mit den Anträgen und Aussagen vor Gericht wäre hier wohl zweifelsfrei beweisbar....


lg LNB
Kindheit war schon immer ein gefährlicher Ort, selten verlässt ihn jemand unbeschadet
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