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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#67
Moin,

in Ergänzung:
(22-09-2015, 09:18)p__ schrieb: Jede Strategie hat ihre Risiken. Dir muss klar sein, dass ein echtes Wechselmodell oder ein Wechsel des Kindes ganz zu dir vor Gericht schlecht durchsetzbar ist.
Ein Richter stünde in Bezug auf die Frage "Kind zum Vater" bzw. "Echtes fixiertes Wechselmodell" vor der Entscheidung, ob es für das Kind besser ist, der bisherigen Hauptbezugsperson die (mit der berufsbedingten Unflexibilität begründete) umgangsrechtliche Entscheidungshoheit zu entziehen, oder den Status Quo aufrecht zu erhalten.

Anders ausgedrückt ...
(21-09-2015, 21:21)StePe schrieb: [...] zur Zeit hat sie mal wieder einen Partner aber der lebt im Baden Württemberg und wir im Rheinland so das sie pendelt mit Kind, dann kommt noch ihre kranke Mutter im Osten dazu so das mein Sohn kaum noch ne ganze Woche im Kindergarten ist, nur auf Reisen.
... ist es besser, ein "Kind mit der Mutter auf Reisen" zu haben oder dem Kind die Hauptbezugsperson (und auch wenn Ihr seit zwei Jahren ein WM lebt, wird KM mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als eben solche gesehen) noch mehr zu nehmen ?

Das (zumindest "Beinahe-")Wechselmodell steht aktuell nicht auf der Kippe, weil Ex Deine Bindung zum Kind verhindern möchte (KM handelt nicht wie eine "Umgangserschwererin" oder gar "-boykotteuse"), sondern weil es die Finanzsituation schwierig macht.

Die Frage, die Du Dir im Wesentlichen stellen mußt, ist:
Was kann ich realistisch erreichen und was kann der Preis dafür sein ?

Das Angebot der KM, Dir beim Unterhalt um 50 EUR entgegen zu kommen, mag zunächst lächerlich erscheinen ... andererseits ist es aber ein Angebot (und nicht: "keinerlei Gesprächsbereitschaft").

Wieviel Unterhalt zahlst Du denn gemäß Titel, wie hoch ist Dein Einkommen, wie hoch das Deiner Ex ?
Auch beim "echten Wechselmodell" entfällt eine Unterhaltszahlung nicht zwangsläufig.
Ob ein Auszug Deiner Partnerin und Aufstockung tatsächlich eine Option ist, hängt in erster Linie von Deinem EK ab.
Dann kann man auch durchrechnen, ob die Mehrkosten zweier Wohnungen (und Aufstockung) tatsächlich günstiger sind als die Finanzierung des KU (auch) durch Deine Partnerin.

Meine persönliche Meinung:
Versuche Euer aktuelles Betreuungsmodell aufrecht zu erhalten (nichts stabilisiert ein WM besser als daß man es möglichst lange lebt).
Sei Eurem Sohn der stabile Anker, den er braucht.
Bei Schulbeginn werden die Karten unter Umständen neu gemischt.

Gruß
United
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
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