23-09-2015, 12:05
(23-09-2015, 11:03)Skipper schrieb: Auf Dein Brutto-Einkommen werden Abzüge, Freibeträge und Deine Unterhaltspflichten angerechnet und es wird zum anrechenbaren Einkommen.
Kleine Ergänzung: Unterhalt wird berücksichtigt, wenn er aufgrund eines Titels auch tatsächlich geleistet wird.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka