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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
Was genau verstehst Du nicht?

Das Wechselmodell ist aller Erfahrung und Rechtsprechung nach gegen den Willen der Mutter nicht durchsetzbar, Titel nur sehr schwer abänderbar. Eher wird man von Dir erwarten, daß Du ZUSÄTZLICH am WE im Kino Karten abreißen und unter Woche in der Uni-Mensa Kartoffelsalat ausgeben gehst, um Deinen UPflichten entsprechen zu können, den Umgang auf darstellbares Maß reduzierst. Titeländerung oder Einkünfte für Umgang vom Kind zurückverlangen, nahezu ausgeschlossen.

In Deinem Fall hat die Mutter das durch den Pfändungsversuch beinhart dokumentiert, wird davon auch nicht ablassen. Garantiert nicht.

Bedien den UTitel, mach Betreuung unter Teilzeit, stocke auf und gut ist.
Zusätzlich bietest Du der Mutter für angehme Betreuung des Kindes reichlich Umgang an, fixiert das verbindlich in einer Art Vertrag, in einer Elternvereinbarung.
Diese Umgangsvereinbarung könnte noch mal 'n bisl kompliziert werden, da unter Wechseldiensten der Standard kaum vereinbar ist.

So, denke ich, trefft ihr Euch OHNE Krieg. Groß reden müßt ihr dann auch nicht mehr. Wink
Du nimmst das Kind einfach, wenn Sie auf Achse ist, und rechnest mit dem Jobcenter ab.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Skipper - 23-09-2015, 12:47
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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