(06-11-2015, 11:57)Stronzus schrieb: Könnte Sie aber Offiziell verkaufen, an z.b. Lebensgefährtin. Und wohne dann mit Ihr dort. Wäre das auch ein "Verbrechen" ?
Ein "Verbrechen" nicht, allerdings gibt bei Immobilien es "offiziell verkaufen" ebensowenig wie "inoffiziell verkaufen". Verkaufen ist verkaufen und bedeutet Eigentumsübergang und Kaufpreiszahlung sowie notarielle Beurkundung.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Sowohl Notar als insbesondere auch der Fiskus wollen auch 'was abhaben bei der Transaktion. Und zwar anteilig vom Kaufpreis. Im besten Fall (wenn die Immobilie in Sachsen oder Bayern liegt) betragen die Kaufnebenkosten so etwa 5 bis 6%. In anderen Bundesländern ist es höher.
Nun wirst Du vermutlich sagen: Jaaa, aber ich bin ja ein ganz Schlauer. Ich verkaufe meiner LG die Immobile für 1 € (oder so ähnlich).
Da kann man Dir nur antworten: Der Staat ist auch nicht ganz blöd, wenn es um Generierung von Einnahmen geht. Wird die Immobilie deutlich unter Wert verkauft, dann geht das Finanzamt bei der Festsetzung der Grunderwerbssteuer vom Verkehrswert aus. Du (bzw. Deine LG) zahlst also die mindestens 3,5% Grunderwerbssteuer auf den Verkehrswert.
Und da der Fiskus dann schon 'mal beim Überprüfen ist, sieht er dann auch bei der Erwerberseite genauer hin. Es handelt sich dann nämlich um eine gemischte Schenkung und dafür ist - Du wirst es jetzt schon ahnen - Schenkungssteuer fällig. Die errechnet sich auf der Basis des Differenzbetrags zwischen Verkehrswert und Kaufpreis. Da Deine LG nicht mit Dir verwandt ist, liegt der Freibetrag bei 20.000€, der Rest ist mit 30% zu versteuern.
Also das nur 'mal so, was im "best case" passieren wird.