16-11-2015, 13:19
Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, mich einmal kurz einzulesen. Du bist und bleibst unterhaltspflichtig. Ein Teil des Anspruches geht grundsätzlich auf das Sozialamt über. Alles andere bemisst sich nach den gewöhnlichen unterhaltsrechtlichen Maßstäben.
Dass die Mutter gleichzeitig die Betreuerin des Kindes ist, erscheint mir auf den ersten Blick unlauter bzw. fragwürdig. Aber auch damit kenne ich mich nicht gut genug aus. Das würde ich an deiner Stelle einmal prüfen lassen.
So hier hast du ein paar Quellen, auf die du mit einfacher google Suche auch selbst gestoßen wärst, eine davon ist allerdings etwas veraltet:
http://www.morgenweb.de/ratgeber/recht-s...r-1.571041
http://tarneden-inhestern.de/unterhaltsa...inder.html
http://www.famrb.de/0408_aufsatz.pdf
Dass die Mutter gleichzeitig die Betreuerin des Kindes ist, erscheint mir auf den ersten Blick unlauter bzw. fragwürdig. Aber auch damit kenne ich mich nicht gut genug aus. Das würde ich an deiner Stelle einmal prüfen lassen.
So hier hast du ein paar Quellen, auf die du mit einfacher google Suche auch selbst gestoßen wärst, eine davon ist allerdings etwas veraltet:
http://www.morgenweb.de/ratgeber/recht-s...r-1.571041
http://tarneden-inhestern.de/unterhaltsa...inder.html
http://www.famrb.de/0408_aufsatz.pdf