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Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII
#31
Du siehst es genau richtig. So lange von dir weder UH noch Auskunft über Einkommen gefordert wird, einfach nichts zahlen und warten was passiert.

Unterstützung bekommst du von mir immer.

Mein Sohn wechselt im übrigen während des Verfahrens von Internat in eine Werkstatt für Körperbehinderte. In dieser ist er noch immer. Meldeadresse ist auch dort. Ich könnte nun selbst auf Abänderung klagen, tue es aber nicht, da Steuererstattung höher als UH ist.

Richtig, ich vermute auch, dass der Wohnsitz meldetechnisch noch bei der Mutter ist, es ist aber von der Gegenseite vorgetragen worden, dass das Kind nur jedes zweite Wochenende und in den Ferien da ist. Wobei in den Sommerfreien auch nur 3-4 Wochen, nicht die ganzen Ferien ( das habe ich allerdings von woanders erfahren).

....und damit wird vom Sozialamt entschieden, wie hoch die Grusi ist.

Kind unter 25 und bei einem Elternteil lebend (Bedarfgemeinschaft) 345.-
Kind über 18 und nicht bei den Eltern lebend (Heim, Werkstatt.....) 399.-
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RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:18
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:41
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:53
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RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 14:30
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RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 18:52
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von Gekko - 18-11-2015, 12:23

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