24-11-2015, 23:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-11-2015, 23:09 von SevenMonkeys.)
Hallo, mir ist es wichtig, hier auch alle Infos für andere Betroffene lesbar zu machen. So wie ich das inzwischen herausgelesen habe, sind die von Gekko angesprochenen 670,- nur für Kinder ( im ersten Moment erst mal egal ob normal oder behindert ) gültig, die sich noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden. Befindet sich das Kind nicht in einer Ausbildung, weil es aufgrund seiner Behinderung gar nicht in der Lage ist eine Ausbildung zu machen, gibt es nur die Regelbedarfssätze aus der Leistung der Grundsicherung. Falls jemand andrere Infos hat , gerne posten.