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Hauskauf geplant, wie am schlauesten anstellen als UH-Pflichtiger?
#1
Moin,

da das Ende der Unterhaltszahlungen an Exe langsam absehbar sind, beginne ich mir Gedanken zu machen, mal den Traum vom Haus zu probieren, zusammen mit meiner jetzigen Lebensgefährtin.

Nun stellt sich die Frage, wie man das am schlauesten macht und absichert.

Situation:
- ein Kind, 4 Jahre, zahle UH nach DDT, gemeinsames SR
- geschieden, TU&EU enden Mitte nächsten Jahres, Auschluss von weiterem EU per gerichtlichem Vergleich
- ich neue Partnerin, (noch) keine Kinder

Die Frage ist, wie wir uns, also ich mich und meine Partnerin, vor großen Eventualitäten auch gegeneinander absichern.


1. Problem: Wenn ich mit im Grundbuch stehe und sterbe, erbt mein Kind mein Teil des Hauses, wenn noch nicht volljährig, die Exe - meine Partnerin müsste sich dann mit denen rumschlagen.

2. Problem: Wie erstes, aber Kind ist volljährig, erbt direkt. Da aber noch 14 Jahre vor uns liegen und ich nicht weiß, wie die Beziehungen zwischen Kind & Mir & meiner Partnerin sich bis dahin entwickeln, will ich verhindern, dass meine Partnerin sich dann mit meinem, vll. bis dahin undankbaren und Vaterschaft ablehnenden Kind, rumärgern muss.

3. Problem: Mein Recht am Haus, wenn ich nicht im Grundbuch stehe und wir uns trennen. Aus dem Bauch heraus würde ich dafür, dass nur meine Partnerin im Grundbuch steht, mir ein lebenslanges Wohnrecht zustehen.

4. Problem, was sich mit dem 3. verbindet: Stehe ich im Grundbuch, wäre das Haus ja Kapital. Da ich noch 3 Jahre VKH-Überprüfungen vor mir habe, wäre es nicht vorteilhaft, wenn die Wohnkosten wegfallen - weiß nicht, wie sich da ein Haus als Kapital äußert.

Das sind die groben Probleme.

Meine Lösungen bzw. Konstellationen wären die Lösung wie im 3.Problem beschrieben. Ich stehe nicht im Grundbuch, habe aber ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus.
Während der Zeit der VKH-Überprüfungen würde ich mit meiner Partnerin einen Mietvertrag machen, damit ich aufm Papier Wohnkosten habe, die ich bei der VKH angeben kann. Klar, müssten die dann versteuert werden. Andersrum hat es den Vorteil, das wir alle Sanierungskosten am Haus über meine Partnerin steuerlich absetzen können.


Wer hat da in Sachen Unterhaltsrecht, Erbrecht etc. mal Plan und kann uns vllt. Tipps geben, wie man es noch oder klüger machen kann - ob meine groben Ideen überhaupt wasserdicht sind.

Ich habe jetzt erstmal einen Termin mit einem Vermögensberater zwecks Kredit/Bonität, der auch noch ein paar Tipps hat (z.B. sich Mieter reinholen um alles steuerlich abzusetzen). Da wäre auch die Frage dann ob der Kredit über uns beide laufen KANN, wenn ich gleichzeitig mich einmiete oder ob ich, da meine Partnerin vermutlich aufgrund Gehalt etc. keine hohe Bonität hat, diese als Bürgen erhöhen kann.

Mir geht es primär darum, die bewilligte VKH für die alten Verfahren über die nächsten 3 Jahre noch abzusichern und insgesamt das Haus gegen ein Erbrecht meiner Tochter und damit meiner Exe abzusichern.

Vielen Dank schonmal.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Hauskauf geplant, wie am schlauesten anstellen als UH-Pflichtiger? - von Antragsgegner - 26-12-2015, 14:57

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