23-01-2016, 15:56
(23-01-2016, 15:19)Nappo schrieb: Und die Geschwister sind - wenn keine Abkömmlinge da sind, also Kinder - erst einmal die Erbberechtigten. Du also nicht. Keine Sorge also.
Wenn die Mutter das Erbe ausschlägt, erbt danach die Schulden ggf. das gemeinsame Kind. Wenn der Großonkel
möglicherweise alleinstehend und kinderlos war. Einer Erbausschlagung für das Kind müssen aber beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen. Die A-Karte hat das Kind, wenn es die Schulden erben würde.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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