23-01-2016, 17:46
Dann hat jemand das Erbe doch angenommen. Das kann man auch machen, wenn Schulden mit drin sind, schliesslich gibt es auch die Möglichkeit, die Haftung für die Verbindlichkeiten des Erblassers zu beschränken, so dass man dafür nur mit dem Vermögen des Erblassers haftet (siehe §1975, §1990 BGB).