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Kindergeld im paritätischen Wechselmodell
#11
(10-05-2017, 19:04)Atlantis schrieb: Was hängt noch am empfangsberechtigten Elternteil, steuerliche Vorteile? Vielen Dank.

Die Meldeadresse ... Kindergeld erhält derjenige, in dessen Haushalt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat ... sprich gemeldet ist.

Wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt ist unerheblich ... es gibt die Unterscheidung in Bezugsberechtigten und Zahlungsempfänger.

Bezugsberechtigt ist derjenige, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt. Auch im WM kann das Kind nur in einem Haushalt gemeldet sein.

Derjenige, in dessen Haushalt das Kind gemeldet ist kann auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Steuerklasse "2" beantragen (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
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RE: Kindergeld im paritätischen Wechselmodell - von Nachtwanderer - 11-05-2017, 10:07

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