05-05-2016, 14:02
Hallo.
Ich lebe seit Februar getrennt von meiner Frau, ich bin auf ihren Wunsch ausgezogen. Meine beiden Kinder (4 und 13 J.) leben bei ihr, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein gerichtlicher Antrag auf eine 50/50 Aufteilung, wohl auch Wechselmodell genannt, wurde von ihr und dann auch vom Gericht abgelehnt. Es wurde übergangsweise eine Umgangsregelung sowie eine moderierte Erziehungsberatung durch das Jugendamt angeordnet, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Das 13jährige Kind verweigert den Umgang, der Kleine kommt gerne.
Meine Ex ist nun vor 8 Tagen ohne Rücksprache in eine andere Stadt (~300 km) gezogen. Mein Anwalt hat eine Rückführung beantragt. Meine Frage an euch: kommt man damit durch? Ich schätze die Lage so ein, dass sich meine Ex weigern wird (sie hat wohl einen neuen Partner und auch eine neue Arbeitsstelle dort). Wird das Familiengericht notfalls das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen, trotz der auch durch das Jugendamt festgestellten Schwierigkeiten im Umgang mit dem großen Kind?
Mein Anwalt meint, dass in der Praxis Rückführungen schwer durchsetzbar sind und viele Gerichte diesen Schritt scheuen. Was kann ich noch machen, um eine dauerhafte Trennung von meinen Kindern zu vermeiden? Ich bin völlig ratlos und auch der Anwalt kann mir nicht wirklich helfen.
Danke für eure Hilfe.
Klaus
Ich lebe seit Februar getrennt von meiner Frau, ich bin auf ihren Wunsch ausgezogen. Meine beiden Kinder (4 und 13 J.) leben bei ihr, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein gerichtlicher Antrag auf eine 50/50 Aufteilung, wohl auch Wechselmodell genannt, wurde von ihr und dann auch vom Gericht abgelehnt. Es wurde übergangsweise eine Umgangsregelung sowie eine moderierte Erziehungsberatung durch das Jugendamt angeordnet, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Das 13jährige Kind verweigert den Umgang, der Kleine kommt gerne.
Meine Ex ist nun vor 8 Tagen ohne Rücksprache in eine andere Stadt (~300 km) gezogen. Mein Anwalt hat eine Rückführung beantragt. Meine Frage an euch: kommt man damit durch? Ich schätze die Lage so ein, dass sich meine Ex weigern wird (sie hat wohl einen neuen Partner und auch eine neue Arbeitsstelle dort). Wird das Familiengericht notfalls das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen, trotz der auch durch das Jugendamt festgestellten Schwierigkeiten im Umgang mit dem großen Kind?
Mein Anwalt meint, dass in der Praxis Rückführungen schwer durchsetzbar sind und viele Gerichte diesen Schritt scheuen. Was kann ich noch machen, um eine dauerhafte Trennung von meinen Kindern zu vermeiden? Ich bin völlig ratlos und auch der Anwalt kann mir nicht wirklich helfen.
Danke für eure Hilfe.
Klaus